4. Dezember 2024

Über den Apostroph

Apostroph als Auslassungszeichen

Im Deutschen hat der Apostroph heute in erster Linie die Funktion, die Auslassung von Buchstaben zu kennzeichnen:

  • Eigennamen, die mit Zischlaut enden (geschrieben als: -s, -ss, -ß, -tz, -x, -ce), erhalten im Genitiv einen Apostroph statt der (nicht aussprechbaren) Endung -(e)s, wenn sie ohne Artikelwort stehen: Jean Pütz’ Bücher, Theodor Heuss’ Amtszeit (aber mit Artikel: die Amtszeit des Theodor Heuss).
  • Bei ungewöhnlichen Auslassungen steht im Interesse der besseren Lesbarkeit (Erfassbarkeit) ein Apostroph z. B.: »Des Teufels ruß’ger Gesell« (Franz Fühmann), der Ku’damm (Kurfürstendamm), wer ’s glaubt!, so ’n Unfug. Bei Auslassungen im Wort stehen keine Leerzeichen vor bzw. nach dem Apostroph (ruß’ger), bei Auslassungen am Wortanfang steht ein Leerzeichen vor dem Apostroph.
  • In vielen Fällen sind die verkürzten Formen inzwischen so geläufig, dass man mit oder ohne Apostroph schreiben kann, z. B.: Das gibts (oder: gibt’s; bereits ohne Leerzeichen) doch gar nicht. Nimms (oder: Nimm’s) leicht.

Der Apostroph entfällt heute, wenn die ursprüngliche Auslassung zur üblichen Form geworden ist. Das gilt vor allem für die Verschmelzungen aus Präposition und Artikel, z. B.: aufs Beste, hinters Licht, fürs Erste, ins Grüne, beim Sprechen. Auch das weggelassene -e in Verbformen wird in der Regel nicht mehr gekennzeichnet, z. B.: Das lass besser sein! Bitte schreib leserlich. Ich mach was mit Büchern.

Und: Wo nichts ausgelassen ist, steht im Deutschen in der Regel (vgl. »Sonderfälle«) kein Apostroph, z. B.: die Meyers von nebenan (Plural von Namen), Omas Häuschen (Genitiv), Schmidts Katze und Schrödingers Katze (Genitiv), Tinas Lädchen, Karls Tante, die brechtsche Lyrik.

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